Rechtsprechung
ArbG Frankfurt/Main, 09.09.2014 - 5 Ca 286/14 |
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 09.09.2014 - 5 Ca 286/14
- LAG Hessen, 07.03.2016 - 17 Sa 1606/14
- LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 997/17
- BAG - 10 AZR 413/16 (anhängig)
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hessen, 07.03.2016 - 17 Sa 1606/14
Versetzung; Stationierungsort; Heimatbasis; Umstationierung
Die Berufung des Klägers und die der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 9. September 2014, 5 Ca 286/14, werden zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat durch am 9. September 2014 verkündetes Urteil, 5 Ca 286/14, unter Klageabweisung im Übrigen die Unwirksamkeit sowohl der Versetzung vom 16. Dezember 2013 als auch der Änderung der Arbeitsbedingungen durch die Änderungskündigung vom 26. März 2014 festgestellt.
das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 9. September 2014, 5 Ca 286/14, abzuändern und die Klage vollständig abzuweisen.
unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 9. September 2014, 5 Ca 286/14,.
Die Berufungen sowohl der Beklagten als auch des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 9. September 2014, 5 Ca 286/14, sind gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. b und c ArbGG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 Abs. 1 und 3 ZPO.
- LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 997/17
Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 17 Sa 973/17 v. 04.02.2019
Auf die Berufung der Beklagten wird festgestellt, dass das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 9. September 2014, 5 Ca 286/14, insoweit gegenstandslos ist, als das Arbeitsgericht der Änderungsschutzklage stattgegeben hat.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 9. September 2014, 5 Ca 286/14, hinsichtlich der Entscheidung über den Klageantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit der Versetzung abgeändert und Klage insoweit abgewiesen.
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat durch am 9. September 2014 verkündetes Urteil, 5 Ca 286/14, unter Klageabweisung im Übrigen die Unwirksamkeit sowohl der Versetzung vom 16. Dezember 2013 als auch der Änderung der Arbeitsbedingungen durch die Änderungskündigung vom 26. März 2014 festgestellt.
das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 9. September 2014, 5 Ca 286/14, abzuändern und die Klage vollständig abzuweisen.